top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Media Joker und deren Kunden geschlossen werden.
 

Media Joker bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion, Website- und Onlineshop-Erstellung & Leistungen im Bereich Onlinemarketing. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Media Joker und ihren Kunden.
 

Media Joker schließt Verträge ausschließlich mit Firmenkunden (Unternehmer & Selbständige).
 

Media Joker ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Media Joker bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Media Joker ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft

Der Kunde ist für den Inhalt seiner Webseiten selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrags sichert der Kunde zu, keine Inhalte veröffentlichen zu wollen, die öffentlichen Anstoß erregen, politisch extremistische Positionen vertreten oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Der Kunde stellt Media Joker Haftung und Ansprüchen Dritter frei. Media Joker haftet nicht für Fehler von Drittanbietern wie one.com, GoDaddy und weitere Domainanbieter. Dies gilt insbesondere für Ecommerce-Anbieter wie Shopify, Wix, JTL, WooCommerce & weitere (Einschließlich deren Software- und App-Angebote). Für die Erstellung von Rechnungen, Steuersätze, Warenbestand, Berichterstellungen, Statistiken und Bestellabwicklungen ist der Kunde verantwortlich. Für fehlerhafte Informationen haftet der Drittanbieter. 

Für erhöhten Arbeitsaufwand durch Zurverfügungstellung der Inhalte in nicht-digitalisierter Form behält sich Media Joker das Recht vor, eine Gebühr zu erheben. Diese wird dem Auftraggeber vorher mitgeteilt.

2 Urheber/Nutzungs- und Bearbeitungsrechte

 

Alle Entwürfe, Grafiken und Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Für die Vertragslaufzeit wird dem Kunden die dem Urheberrecht der Media Joker unterliegenden Leistungen/Werke zur Nutzung überlassen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses entfällt auch das eingeräumte Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Leistungen/Werken von Media Joker und dem Kunden wird eine Weiternutzung untersagt.

Alle von Media Joker entworfene Medien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Webdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist ausnahmslos unzulässig.

Media Joker hat das Recht, auf der Webseite und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden.

 

Vorschläge des Kunden oder eines Mitarbeiters und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

3 Allgemeine Mitwirkungspflichten

 

Sofern der Kunde der Media Joker Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Media Joker von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Media Joker ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Media Joker wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.


Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

 

Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Gestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Media Joker rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Media Joker nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.


Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Media Joker zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.


Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Media Joker gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
 

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Media Joker dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

4 Webseitenerstellung & Onlineshoperstellung

 

Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen und Shop-Entwicklungsverträgen zwischen Media Joker und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website bzw. eines vollständigen Online-Shops unter Beachtung der gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge und Shop-Entwicklungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website bzw. des Online-Shops oder aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.


Maßgeblich für den Umfang der von Media Joker zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Media Joker, die zur Erstellung der Website oder des Online-Shops erforderlichen Daten (Texte, Vorgaben, Grafiken etc.) zeitnah zur Verfügung zu stellen. Media Joker ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in irgendeiner Form (insbesondere im Hinblick auf grundsätzliche Geeignetheit oder im Hinblick auf mögliche Verletzungen von Rechten Dritter) zu prüfen.


Voraussetzung für die Tätigkeit von Media Joker ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Testdaten, Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) und/oder Systemumgebungen Media Joker zeitnah und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Media Joker gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.


Nach vollständiger Übergabe und/oder Upload bzw. Installation der Website bzw. des Online-Shops oder Teilen hiervon kann eine zweiwöchige Testphase vereinbart werden. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber Media Joker schriftlich anzuzeigen. Media Joker wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren (Dies gilt nicht für Funktionen, bei welchen Media Joker keinen Einfluss hat - z.B. bei einer Software von Drittanbietern). Zu diesem Zwecke darf Media Joker vorübergehende Workarounds bereitstellen. Die Testphase kann bei entsprechendem Bedarf individualvertraglich angemessen verlängert werden. Stellt der Kunde nach Abschluss der Testphase keine wesentlichen Fehler mehr fest, wird er gegenüber Media Joker eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Website bzw. der Online-Shop in vertragsgemäßem Zustand erstellt wurde (Abnahme).


Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 634a Abs. 1 BGB – 12 Monate.


Die Vergütung für die Tätigkeit von Media Joker ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


Nach Fertigstellung der Website bzw. des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon kann Media Joker dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website bzw. den Online-Shop anbieten. Jedoch ist weder Media Joker zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Media Joker in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abmahne allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website bzw. des Online-Shops verantwortlich. Media Joker haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).


Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Media Joker ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

5 Webhosting & Domainregistrierung 

 

Media Joker bietet ihren Kunden insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Media Joker ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.


Sofern nichts anders vereinbart übernimmt Media Joker im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.


Die Verfügbarkeit der von Media Joker zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Media Joker nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).


Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Media Joker in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Media Joker wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Media Joker wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6 Printmedien

 

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Media Joker und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Gestaltung von Postgrafiken, Plakaten, Flyern, Fahrzeug- oder Schaufensterbeklebungen oder Logo-Entwicklungen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.


Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Media Joker und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Media Joker zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Media Joker dar. Media Joker wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Media Joker und dem Kunden zustande.


Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Media Joker nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.


Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Media Joker den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern (z.B. in Form einer Druckfreigabe).


Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf drei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


Voraussetzung für die Tätigkeit von Media Joker ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Media Joker vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Media Joker gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Media Joker dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.


Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Media Joker bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign, Illustrator, Photoshop etc.)

7 SEO, SEA-Kampagnen & Social Media Marketing

 

Media Joker bietet ihren Kunden unter anderem Dienstleistungen im Bereich SEO (Suchmaschinenoptimierung) an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Media Joker ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.


Media Joker bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Media Joker ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Media Joker hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Media Joker trifft nicht die Verpflichtung die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Media Joker unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

Media Joker stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Kampagnen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Media Joker wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Media Joker nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

8 Foto & Videoproduktion

 

Media Joker erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Media Joker und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Media Joker zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Media Joker dar. Media Joker wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Media Joker und dem Kunden zustande.


Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Media Joker schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf drei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.


Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Media Joker den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.


Soweit die nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Media Joker verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.


Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien hat der Kunde nicht.

9 Stornierung, Kündigung & Vertragslaufzeit 

 

Eine Stornierung oder ein Widerruf wird nicht eingeräumt. Media Joker wird unmittelbar nach Vertragsabschluss tätig. 

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einer ordentlichen Kündigung werden alle Inhalte der Webseiten und Webshops vollständig gelöscht und aus dem Netz entfernt. Diese werden nicht auf unseren Servern gespeichert und können somit nicht wiederhergestellt werden.

Social Media Verwaltungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und können monatlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. 

Die Mindestvertragslaufzeit für Google Ads und Social Ads beträgt drei Monate und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

10 Bezahlung & Verzug

 

Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 1000€ netto ist eine Anzahlung von 50% zu leisten, soweit nichts anderes besprochen wurde. Die Domaingebühren, Hosting -und Servergebühren der Webseiten sind jährlich im Voraus zu begleichen. Alle Bezahlungen erfolgen bargeldlos per Überweisung. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, ist Media Joker und/oder das beauftragte Finanzdienstleistungsunternehmen berechtigt, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Außerdem werden bei Nichtzahlungen sämtliche Verwaltungsarbeiten, Grafikarbeiten, Programmierarbeiten und weitere Dienstleistungen eingestellt. Offene Summen werden dennoch gefordert.

11 Haftung

 

Media Joker haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Kunden nur ein Verbesserungsanspruch durch Media Joker zu. Ist eine Ausbesserung unmöglich oder wird sie von Media Joker abgelehnt, steht dem Kunden ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Haftungssauschluss bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei grobem Verschulden.

12 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

13 Gerichtsstand & Rechtswahl


Gericht in 74821 Mosbach

bottom of page